- Gemäss der revidierten Urner Volksschulverordnung können Gemeinden bei grossen Klassen zusätzliche Assistenzkräfte einsetzen.
- Weil Lehrpersonen dagegen das Referendum ergriffen haben, kommt die Vorlage nun zur Abstimmung.
- Das Komitee verlangt, dass für grosse Abteilungen zusätzliche Ressourcen Pflicht werden.
In der revidierten Urner Volksschulverordnung heisst es: Klassen mit mehr als 21 Schülerinnen und Schülern können mit einer zusätzlichen Assistenzlehrperson ausgestattet werden.
Die ursprüngliche Fassung sah vor, dass diese Klassen mit Assistenzen ausgestattet werden müssen. Doch das Parlament schwächte den Passus ab. Und entliess den Kanton damit zugleich aus der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen.
Das Referendumskomitee rund um den Verband der Urner Lehrerinnen und Lehrer warnt vor einem Zwei-Klassen-Bildungssystem. Die Befürchtung: Reiche Gemeinden werden weiterhin zusätzliches Personal einstellen – ärmere Gemeinden hingegen könnten aus finanziellen Gründen darauf verzichten.
SVP und Mitte empfehlen, die neue Volksschulverordnung anzunehmen. FDP, SP, Grüne und Grünliberale haben die Nein-Parole beschlossen.