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Organspenden Lunge aus dem Ausland – Organimporte auf neuem Höchststand

  • 185 Personen haben im Jahr 2025 in der Schweiz ihre Organe gespendet, berichtet Swisstransplant.
  • Insgesamt 643 Menschen erhielten ein oder mehrere gespendete Organe.
  • Eine Rekordzahl von 69 Organen kam nicht aus der Schweiz, sondern wurde aus dem Ausland importiert.

Weniger Menschen haben 2025 in der Schweiz Organe gespendet. Trotzdem haben mehr Menschen ein Spendeorgan erhalten – dank einer Rekordzahl an importierten Organen, wie der veröffentlichte Jahresbericht von Swisstransplant zeigt.

Im vergangenen Jahr haben in der Schweiz 185 verstorbene Personen ihre Organe gespendet. Das waren zwei Personen weniger als im Rekordjahr davor. Einen deutlichen Rückgang verzeichnete die Stiftung bei den Lebendspenden von Nieren und Lebern. Deren Zahl sank um 16.5 Prozent auf 96 Fälle.

Medizinisches Personal mit roter Tasche vor Hubschrauber.
Legende: Rund jedes achte in der Schweiz transplantierte Organ kam aus dem Ausland, am häufigsten importiert wurden Lungen. KEYSTONE/Gaetan Bally

Trotz der leicht gesunkenen Spenderzahlen erhielten 643 Menschen ein oder mehrere Organe. Dies entspreche einem leichten Plus von rund einem Prozent gegenüber dem Vorjahr und sei die zweithöchste je in der Schweiz durchgeführte Anzahl an Transplantationen. Insbesondere die Zahl der Herz- und Pankreastransplantationen nahm zu.

69 importierte Organe

Eine entscheidende Rolle spielte laut der Organspendenorganisation der internationale Organaustausch. Mit 69 importierten Organen sei ein neuer Höchststand erreicht worden. Fast jedes achte in der Schweiz transplantierte Organ stammte somit aus dem Ausland. Am häufigsten wurden Lungen importiert. Im Gegenzug wurden 25 Organe aus der Schweiz exportiert.

Im Verlauf des Jahres 2025 standen insgesamt 2109 Personen auf der Warteliste für ein Spendeorgan. 67 Menschen starben, während sie auf ein Organ warteten. Das waren 10.7 Prozent weniger als im Vorjahr. Ende 2025 befanden sich noch 1325 Personen auf der Liste.

Widerspruchslösung ab 2027

Bei Organspenden gilt in der Schweiz gegenwärtig noch die erweiterte Zustimmungslösung. Stimmen die als Spenderin oder Spender infrage kommende Person oder deren Angehörige einer Organspende nicht ausdrücklich zu, dürfen die Organe im Todesfall nicht gespendet werden.

Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, entscheiden sich Angehörige laut Swisstransplant gegenwärtig mehrheitlich gegen Organspenden.

Künftig muss, wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden will, dies festhalten. Das Stimmvolk hatte am 15. Mai 2022 Ja gesagt zum Vorschlag von Bundesrat und Parlament. Diese sogenannte Widerspruchsregelung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2027 in Kraft treten.

SRF 4 News, 07.05.2026, 9 Uhr ; 

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