- Heute entscheidet das Schweizer Stimmvolk über einen Systemwechsel bei der Besteuerung der eigenen vier Wände.
- Volk und Stände äussern sich konkret über eine Objektsteuer auf Ferienwohnungen. Gibt es ein Ja, fällt der Eigenmietwert.
- Die SRG-Umfrage von Anfang September deutet auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen hin.
Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt beziehungsweise eine meist selbstgenutzte Zweitwohnung hat, muss den Eigenmietwert der Liegenschaft versteuern. Genauer gesagt handelt es sich um das Einkommen, das mit der Vermietung erzielt werden könnte, aber nicht erzielt wird. Im Gegenzug dürfen Besitzerinnen und Besitzer Zinskosten für Hypotheken von den Steuern abziehen, ebenso Kosten für Unterhaltsarbeiten.
An der Urne wird nicht direkt über die Streichung des Eigenmietwerts entschieden, sondern über einen Verfassungsartikel, der den Kantonen die Möglichkeit gibt, eine neue Sondersteuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Damit sollen wegfallende Einnahmen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts kompensiert werden.
Das Parlament hat diese Verfassungsänderung zur Voraussetzung dafür gemacht, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden kann. Die Kantone sind aber frei, zu entscheiden, ob und wie sie die Steuer auf Zweitwohnungen einführen.
Ob die Vorlage zu Verlusten oder zu Gewinnen für die öffentliche Hand führt, ist nicht leicht abschätzbar. Das hängt vom Hypothekarzins ab: Bei einem Niveau von 1.5 Prozent beispielsweise werden laut Bundesrat die Mindereinnahmen für den Staat auf rund 1.8 Milliarden Franken im Jahr geschätzt.
Steigt das Niveau der Hypothekarzinsen hingegen auf über 3 Prozent, dürfte die öffentliche Hand mehr einnehmen als heute, da die Schuldzinsen mit dem Fall des Eigenmietwerts nicht mehr abgezogen werden können.
Was ist fair?
Unterstützt wird die Vorlage von Bundesrat und Parlament. Die Ja-Parole gefasst haben SVP, FDP und Mitte-Partei. Die GLP hat Stimmfreigabe beschlossen. Unter anderen der Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband Schweiz und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse empfehlen ein Ja.
Die Ja-Seite kritisiert eine heute ungerechte Überbesteuerung von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern. Gerade im Pensionsalter schlage der Eigenmietwert durch. Für einige leistet die Vorlage auch einen Beitrag dazu, Wohneigentum für die junge Generation zugänglicher zu machen.
Die anfängliche Zustimmung ist eindeutig unter Druck geraten.
Abgelehnt wird die Vorlage in erster Linie von der Konferenz der Kantonsregierungen, der SP und den Grünen. Auf der Nein-Seite finden sich zudem Branchenverbände wie Bauenschweiz und Swisscleantech, der Mieterinnen- und Mieterverband und der Gemeindeverband.
Die Nein-Seite warnt vor höheren Steuern, um die Verluste durch den Wegfall des Eigenmietwerts wettzumachen. Die Baubranche bangt ihrerseits um Aufträge, wenn Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden können. Das gefährde Arbeitsplätze.
Ein Kopf-an-Kopf-Rennen
Wäre bereits Anfang September abgestimmt worden, hätten sich 51 Prozent der befragten Stimmberechtigten für die Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Das zeigte die 2. SRG-Umfrage zur Abstimmung vom 28. September 2025, durchgeführt von GFS Bern.
«Die anfängliche Zustimmung ist eindeutig unter Druck geraten», so Martina Mousson, Projektleiterin bei GFS Bern: Die Ablehnung ist von August auf September um 12 Prozentpunkte gestiegen. Der Gegenwind kommt demnach insbesondere von Mieterinnen und Mietern sowie aus der französischsprachigen Schweiz.