Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Abstimmung 28. September Wird der Eigenmietwert vom Stimmvolk abgeschafft?

  • Heute entscheidet das Schweizer Stimmvolk über einen Systemwechsel bei der Besteuerung der eigenen vier Wände.
  • Volk und Stände äussern sich konkret über eine Objektsteuer auf Ferienwohnungen. Gibt es ein Ja, fällt der Eigenmietwert.
  • Die SRG-Umfrage von Anfang September deutet auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen hin.

Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt beziehungsweise eine meist selbstgenutzte Zweitwohnung hat, muss den Eigenmietwert der Liegenschaft versteuern. Genauer gesagt handelt es sich um das Einkommen, das mit der Vermietung erzielt werden könnte, aber nicht erzielt wird. Im Gegenzug dürfen Besitzerinnen und Besitzer Zinskosten für Hypotheken von den Steuern abziehen, ebenso Kosten für Unterhaltsarbeiten.

Eigenmietwert ist seit Jahrzehnten ein Zankapfel

Box aufklappen Box zuklappen

Eingeführt wurde der Eigenmietwert 1934, mit einem Beschluss über die eidgenössische Krisenabgabe. In einem Bundesratsbeschluss von 1940 über eine Wehrsteuer wurde die Selbstnutzung der eigenen Wohnung ausdrücklich zum Einkommen gerechnet. 1958 ist die Steuer ins ordentliche Recht überführt worden.

Anläufe, die Steuer abzuschaffen, gab es in den vergangenen drei Jahrzehnten immer wieder:

  • 1999 scheiterte die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbands mit 59 Prozent Nein-Stimmen. Verlangt hatte sie unter anderem eine massvolle Besteuerung des Eigenmietwerts.
  • Wenig später sollte ein Steuerpaket den Rahmen für die Abschaffung des Eigenmietwerts geben. 2004 scheiterte dieses aber deutlich. Die Gegnerschaft kritisierte, dass der Eigenmietwert zwar abgeschafft, aber Steuerabzüge möglich blieben.
  • Dann folgte die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands. Dieser wollte für Pensionierte den Eigenmietwert streichen. Mit gegen 53 Prozent Nein-Stimmen und 13.5 ablehnenden Ständen unterlag das Begehren 2012 an den Urnen.

An der Urne wird nicht direkt über die Streichung des Eigenmietwerts entschieden, sondern über einen Verfassungsartikel, der den Kantonen die Möglichkeit gibt, eine neue Sondersteuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Damit sollen wegfallende Einnahmen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts kompensiert werden.

Das Parlament hat diese Verfassungsänderung zur Voraussetzung dafür gemacht, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden kann. Die Kantone sind aber frei, zu entscheiden, ob und wie sie die Steuer auf Zweitwohnungen einführen.

Holzhäuser in alpiner Landschaft mit Berg im Hintergrund.
Legende: Die Bergkantone lehnen den Systemwechsel ab. Sie sehen sich besonders wegen der Ferienwohnungen und -häuser überproportional betroffen durch die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung. KEYSTONE/Arno Balzarini

Ob die Vorlage zu Verlusten oder zu Gewinnen für die öffentliche Hand führt, ist nicht leicht abschätzbar. Das hängt vom Hypothekarzins ab: Bei einem Niveau von 1.5 Prozent beispielsweise werden laut Bundesrat die Mindereinnahmen für den Staat auf rund 1.8 Milliarden Franken im Jahr geschätzt.

Steigt das Niveau der Hypothekarzinsen hingegen auf über 3 Prozent, dürfte die öffentliche Hand mehr einnehmen als heute, da die Schuldzinsen mit dem Fall des Eigenmietwerts nicht mehr abgezogen werden können.

Was ist fair?

Unterstützt wird die Vorlage von Bundesrat und Parlament. Die Ja-Parole gefasst haben SVP, FDP und Mitte-Partei. Die GLP hat Stimmfreigabe beschlossen. Unter anderen der Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband Schweiz und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse empfehlen ein Ja.

Die Ja-Seite kritisiert eine heute ungerechte Überbesteuerung von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern. Gerade im Pensionsalter schlage der Eigenmietwert durch. Für einige leistet die Vorlage auch einen Beitrag dazu, Wohneigentum für die junge Generation zugänglicher zu machen.

Die anfängliche Zustimmung ist eindeutig unter Druck geraten.
Autor: Martina Mousson Projektleiterin bei GFS Bern

Abgelehnt wird die Vorlage in erster Linie von der Konferenz der Kantonsregierungen, der SP und den Grünen. Auf der Nein-Seite finden sich zudem Branchenverbände wie Bauenschweiz und Swisscleantech, der Mieterinnen- und Mieterverband und der Gemeindeverband.

Die Nein-Seite warnt vor höheren Steuern, um die Verluste durch den Wegfall des Eigenmietwerts wettzumachen. Die Baubranche bangt ihrerseits um Aufträge, wenn Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden können. Das gefährde Arbeitsplätze.

Ein Kopf-an-Kopf-Rennen

Wäre bereits Anfang September abgestimmt worden, hätten sich 51 Prozent der befragten Stimmberechtigten für die Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Das zeigte die 2. SRG-Umfrage zur Abstimmung vom 28. September 2025, durchgeführt von GFS Bern.

«Die anfängliche Zustimmung ist eindeutig unter Druck geraten», so Martina Mousson, Projektleiterin bei GFS Bern: Die Ablehnung ist von August auf September um 12 Prozentpunkte gestiegen. Der Gegenwind kommt demnach insbesondere von Mieterinnen und Mietern sowie aus der französischsprachigen Schweiz.

Abstimmungsspecial

Box aufklappen Box zuklappen
Grafik
Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. September 2025.

SRF 4 News, 28.9.2025, 6 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel