- Wer in der Schweiz in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, muss künftig den Eigenmietwert nicht mehr versteuern.
- Nach zweiter Hochrechnung des Forschungsinstituts GFS Bern im Auftrag der SRG gibt es ein Ja zur Vorlage zum Eigenmietwert.
- Der Fehlerbereich der Hochrechnung liegt bei ±1 Prozent.
- Die SRG-Umfrage von Anfang September deutete auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen hin.
Abschaffung Eigenmietwert
Eidg. Vorlage: Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
-
JA
758'034 Stimmen
-
NEIN
441'433 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Die bürgerliche Seite habe zuletzt auf dem Land mobilisieren können, sagt Politologe Lukas Golder von GFS Bern. Besonders in Deutschschweizer Kantonen hätten viele zugestimmt.
Abgestimmt wurde nicht über den Eigenmietwert, sondern über eine neue Sondersteuer für selbstbewohnte Zweitliegenschaften. Weil dafür die Verfassung angepasst werden muss, braucht es ein Ja von Volk und Ständen. Dieses Ja machte das Parlament zur Voraussetzung für die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Neue Steuer auf Zweitliegenschaften
Der Abstimmungssieg geht damit an den Hauseigentümerverband, Wirtschaftsverbände sowie SVP, FDP und Mitte. Auch der Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband Schweiz und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse empfahlen ein Ja.
Mit dem Eigenmietwert werden auch die meisten Abzüge für Schuldzinsen und Sanierungen von Eigenheimen abgeschafft. Die Befürworter argumentierten, dass mit der starken Begrenzung der Abzugsmöglichkeiten das Steuersystem einen Anreiz verliere, hohe Hypotheken und damit eine Verschuldung lange beizubehalten.
Der Hauseigentümerverband hatte eine heute ungerechte Überbesteuerung kritisiert. Gerade im Pensionsalter, wenn das Einkommen sinke, schlage der Eigenmietwert für Hausbesitzerinnen und -besitzer durch. Der Eigenmietwert werde in den kommenden Jahren deutlich steigen, war von Befürwortern weiter zu hören.
Ob die Vorlage zu Verlusten oder zu Gewinnen für die öffentliche Hand führt, ist nicht leicht abschätzbar. Das hängt vom Hypothekarzins ab: Bei einem Niveau von 1.5 Prozent beispielsweise werden laut Bundesrat die Mindereinnahmen für den Staat auf rund 1.8 Milliarden Franken im Jahr geschätzt.
Steigt das Niveau der Hypothekarzinsen hingegen auf über 3 Prozent, dürfte die öffentliche Hand mehr einnehmen als heute, da die Schuldzinsen mit dem Fall des Eigenmietwerts nicht mehr abgezogen werden können.
Jahrzehntelanger Kampf um Eigenmietwert
Das Abstimmungsergebnis beendet eine jahrelange Debatte über den Eigenmietwert. In den letzten rund 25 Jahren scheiterten nicht weniger als drei Anläufe an der Urne, die Steuer auf dem fiktiven Einkommen loszuwerden. Weitere Abschaffungsversuche im Parlament blieben ebenso ohne Erfolg.
Im gegnerischen Lager befanden sich die Konferenz der Kantonsregierungen, besonders die Gebirgskantone, SP und Grüne, der Mieterinnen- und Mieterverband sowie Verbände wie etwa Bauenschweiz und Swisscleantech und der Gemeindeverband.
Die Linke warnte vor höheren Steuern, für die auch Mieterinnen und Mieter aufkommen müssten. Die Gebirgskantone befürchteten grosse Einnahmenverluste ohne den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen. Denn die Kantone sind frei, zu entscheiden, ob und wie sie die Steuer auf Zweitwohnungen einführen. Die Konferenz der Kantonsregierungen nannte diese neue Sondersteuer vor dem Urnengang «keine befriedigende Lösung».
Die Baubranche bangt ihrerseits um Aufträge, wenn Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden können. Ebenso muss sich zeigen, wie energetische Sanierungen vorankommen, wenn beim Bund die Abzüge dafür fallen.