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Abstimmung 28. September 57.7 Prozent sagen Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts

  • Wer in der Schweiz in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, muss künftig den Eigenmietwert nicht mehr versteuern.
  • Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Abschaffung des Eigenmietwerts mit 57.7 Prozent zugestimmt.
  • In 19 Kantonen wurde die Vorlage angenommen, in 7 abgelehnt.

Abschaffung Eigenmietwert

Eidg. Vorlage: Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

  • JA

    57.7%

    1'579'303 Stimmen

  • NEIN

    42.3%

    1'156'560 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    16.5

  • NEIN

    6.5

Abgestimmt wurde nicht über den Eigenmietwert, sondern über eine neue Sondersteuer für selbstbewohnte Zweitliegenschaften. Weil dafür die Verfassung angepasst werden muss, braucht es ein Ja von Volk und Ständen. Dieses Ja machte das Parlament zur Voraussetzung für die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Deutlicher Röstigraben

Sechs Kantone der Romandie lehnten die Vorlage deutlich ab, aber ebenso deutlich Ja stimmten die anderen Kantone zu. Einzige Ausnahme ist Basel-Stadt: Der Stadtkanton hätte den Eigenmietwert mit rund 53 Prozent der Stimmen ebenfalls beibehalten wollen.

Auffällig ist die Haltung der Gebirgskantone. Während ihre Regierungen die Vorlage zur Ablehnung empfahlen, sagten die Stimmenden in deutsch-, italienisch- und rätoromanisch-sprachigen Tourismusgebieten klar Ja. Eine Ausnahme machte das Wallis, wo der untere, französischsprachige Kantonsteil ablehnte.

Neue Steuer auf Zweitliegenschaften

Der Abstimmungssieg geht damit an den Hauseigentümerverband, Wirtschaftsverbände sowie SVP, FDP und Mitte. Auch der Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband Schweiz und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse empfahlen ein Ja.

Mit dem Eigenmietwert werden auch die meisten Abzüge für Schuldzinsen und Sanierungen von Eigenheimen abgeschafft. Die Befürworter argumentierten, dass mit der starken Begrenzung der Abzugsmöglichkeiten das Steuersystem einen Anreiz verliere, hohe Hypotheken und damit eine Verschuldung lange beizubehalten.

Graues Haus mit Satteldach und Balkon, umgeben von Bäumen.
Legende: Wer in der Schweiz in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, muss künftig den Eigenmietwert nicht mehr versteuern. KEYSTONE/Christian Beutler

Der Hauseigentümerverband hatte eine heute ungerechte Überbesteuerung kritisiert. Gerade im Pensionsalter, wenn das Einkommen sinke, schlage der Eigenmietwert für Hausbesitzerinnen und -besitzer durch. Der Eigenmietwert werde in den kommenden Jahren deutlich steigen, war von Befürwortern weiter zu hören.

Jahrzehntelanger Kampf um Eigenmietwert

Das Abstimmungsergebnis beendet eine jahrelange Debatte über den Eigenmietwert. In den letzten rund 25 Jahren scheiterten nicht weniger als drei Anläufe an der Urne, die Steuer auf dem fiktiven Einkommen loszuwerden.

Eigenmietwert ist seit Jahrzehnten ein Zankapfel

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Eingeführt wurde der Eigenmietwert 1934, mit einem Beschluss über die eidgenössische Krisenabgabe. In einem Bundesratsbeschluss von 1940 über eine Wehrsteuer wurde die Selbstnutzung der eigenen Wohnung ausdrücklich zum Einkommen gerechnet. 1958 ist die Steuer ins ordentliche Recht überführt worden.

Anläufe, die Steuer abzuschaffen, gab es in den vergangenen drei Jahrzehnten immer wieder:

  • 1999 scheiterte die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbands mit 59 Prozent Nein-Stimmen. Verlangt hatte sie unter anderem eine massvolle Besteuerung des Eigenmietwerts.
  • Wenig später sollte ein Steuerpaket den Rahmen für die Abschaffung des Eigenmietwerts geben. 2004 scheiterte dieses aber deutlich. Die Gegnerschaft kritisierte, dass der Eigenmietwert zwar abgeschafft, aber Steuerabzüge möglich blieben.
  • Dann folgte die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands. Dieser wollte für Pensionierte den Eigenmietwert streichen. Mit gegen 53 Prozent Nein-Stimmen und 13.5 ablehnenden Ständen unterlag das Begehren 2012 an den Urnen.

Im gegnerischen Lager befanden sich die Konferenz der Kantonsregierungen, besonders die Gebirgskantone, SP und Grüne, der Mieterinnen- und Mieterverband sowie Verbände wie etwa Bauenschweiz und Swisscleantech und der Gemeindeverband.

Die Linke warnte vor höheren Steuern, für die auch Mieterinnen und Mieter aufkommen müssten. Die Gebirgskantone befürchteten grosse Einnahmenverluste ohne den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen. Denn die Kantone sind frei, zu entscheiden, ob und wie sie die Steuer auf Zweitwohnungen einführen. Die Konferenz der Kantonsregierungen nannte diese neue Sondersteuer vor dem Urnengang «keine befriedigende Lösung». Die Baubranche bangt ihrerseits um Aufträge, wenn Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden können.

Der Eigenmietwert könnte frühestens 2028 fallen. Das Inkrafttreten der Verfassungsänderung stehe noch nicht fest, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter vor den Medien. Das Eidgenössische Finanzdepartement werde nun die Finanzdirektorenkonferenz konsultieren und danach entscheiden. Die Kantone erhielten so genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Abstimmungsspecial

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 28. September 2025.

SRF 4 News, 28.9.2025, 6 Uhr ; 

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